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Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR), Fassung März 2000, wurde nun auch in Bayern mit der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Inneren vom 03.11.2001 (MAbl Nr. 20) eingeführt.

Dort werden Anforderungen an Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie, in notwendigen Fluren und in offenen Gängen vor Gebäudeaußenwänden, an die Führung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken sowie an den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall hinsichtlich der Verhinderung von Feuer- und Rauchübertragung gestellt.

Zwischenzeitlich vertreibt die Industrie nach MLAR geprüfte Dämmstoffe für die Führung von Leitungen durch bestimmte Wände.

Im Wohnungsbau lässt sich der Brandschutz bei Installationsschächten wegen der vielen Einbauten (Wohnungsabsperr- und Wasserzählerzählergarnitur oder Heizkreisverteiler) in der Schachtwand nur bedingt kostengünstig realisieren. Deshalb ist es sinnvoll, den Brandschutz in der Geschossdecke zu erbringen. Die Durchführungen der Leitungen für Wasser, Abwasser, Heizung und Strom können leicht mit geprüften Dämmstoffen gesichert werden.

Im Bereich der Lüftungsleitungen für Anlagen nach DIN 18017-3 ist die Situation schwieriger.

Zwar werden von verschiedenen Herstellern Systemlösungen angeboten, die sich aber bei näherer Betrachtung und in Verbindung mit den vielfältigen Grundrissvorstellungen der Architekten nicht immer realisieren lassen.

Deshalb scheint es sinnvoll, den Brandschutz bei Lüftungsanlagen mit wartungsfreien Deckenschotts in Verbindung mit sogenannten Kaltrauchsperren zu erreichen. Dabei ist unbedingt auf eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und auf zulassungskonformen Einbau zu achten.

Ausführliche Informationen können z.B. unter folgenden Adressen abgerufen werden:

mlpartner.de
mlpartner.de/download/MLAR3200.pdf
www.rockwool.de

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