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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde am 24.08.04 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 25.08.2004 in Kraft.

Die neue ArbStättV legt die grundlegenden Pflichten der Arbeitgeber für die Sicherheit und die Gesundheit in Arbeitsstätten fest. Detailanforderungen an Arbeitsstätten sind in der neuen ArbStättV im Gegensatz zur bisher geltenden ArbStättV leider nicht mehr vorhanden. Sie werden durch Zielvorgaben ersetzt. So wurden Detailvorgaben über Raumhöhen, Mindestgrundflächen von Arbeitsräumen, Abmessungen von Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen in der neuen ArbStättV gestrichen.

Die neue ArbStättV beinhaltet sowohl einen allgemeinen Teil als auch einen Anhang über an Arbeitsstätten zu stellende spezielle Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Konkretisiert werden diese Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten nur dann, wenn dadurch besondere Gefährdungen für die Beschäftigten oder Fehlentwicklungen, die später nicht mehr oder nur bedingt korrigiert werden können, vermieden werden.
Es wird ein pluralistisch zusammengesetzter Ausschuss eingerichtet, der bedarfsgerecht praxisorientierte Regeln erarbeiten soll, wie die in der Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können. Der Ausschuss soll sich aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, der Wissenschaft sowie von Behörden zusammensetzen um eine breite Akzeptanz zu erreichen.

Durch einen gleitenden Verweis innerhalb der neuen ArbStättV erfolgt die Umsetzung der europäischen Richtlinie über Mindestvorschriften über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz.

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